Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bezüglich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen und entwickeln kurz- und langfristige Strategien zur Reduzierung ihrer Haftungsrisiken.

Die Betreuung umfasst dabei sowohl Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) als auch Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, stille Beteiligung, GbR). Für die optimale Beratung der Unternehmen und Beteiligten greifen wir sowohl auf das Know-how unserer Anwaltskanzlei als auch auf das unserer langjährigen externer steuerlichen Berater zurück.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht:

  • Beratung und Gestaltung von Gesellschaftsgründungen
    • Wahl der Gesellschaftsform
    • Betriebsaufspaltung
  • Beratung und Gestaltung der existierenden Gesellschaft
    • Umwandlungen von einer Gesellschaftsform in die andere
    • Haftung Geschäftsführer und Haftung Vorstand
    • Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
    • Konzernrecht und Unternehmensvertrag
  • Gesellschafterstreitigkeiten
    • Rechtsschutz der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft
    • Rechtsschutz des Gesellschafters und der Gesellschaft gegenüber den Vertretungs- und Aufsichtsorganen
    • Ansprüche des Gesellschafters gegen andere Gesellschafter
  • Gesellschafterwechsel
    • Geschäftsanteilsabtretung
    • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenskauf- und verkauf