Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bezüglich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen und entwickeln kurz- und langfristige Strategien zur Reduzierung ihrer Haftungsrisiken.
Die Betreuung umfasst dabei sowohl Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) als auch Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, stille Beteiligung, GbR). Für die optimale Beratung der Unternehmen und Beteiligten greifen wir sowohl auf das Know-how unserer Anwaltskanzlei als auch auf das unserer langjährigen externer steuerlichen Berater zurück.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht:
- Beratung und Gestaltung von Gesellschaftsgründungen
- Wahl der Gesellschaftsform
- Betriebsaufspaltung
- Beratung und Gestaltung der existierenden Gesellschaft
- Umwandlungen von einer Gesellschaftsform in die andere
- Haftung Geschäftsführer und Haftung Vorstand
- Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
- Konzernrecht und Unternehmensvertrag
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Rechtsschutz der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft
- Rechtsschutz des Gesellschafters und der Gesellschaft gegenüber den Vertretungs- und Aufsichtsorganen
- Ansprüche des Gesellschafters gegen andere Gesellschafter
- Gesellschafterwechsel
- Geschäftsanteilsabtretung
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenskauf- und verkauf